| Basisvergütung |
5,5 ct/kWh |
zum Vergleich, bis 31.07.04: 5,9 ct |
| Erhöhte Vergütung |
8,7 ct/kWh |
zum Vergleich, bis 31.07.04: 8,8
ct | - Erhöhte Vergütung wird mindestens 5
Jahre gezahlt - "60 %-Klausel": Keine Vergütung für Anlagen, für die vor der
Inbetriebnahme nicht nachgewiesen wurde, dass sie an dem geplanten Standort
mindestens 60 % des Referenzertages erzielen können. - Degression: 2% ab
2005 - Repowering-Regelung bei Ersatz alter Anlagen, mindestens 3-fache
Leistung |